Für Förderbeiträge an Haustechnik-Anlagen* ist im Kanton Bern seit 1. Januar 2018 ein gültiger GEAK® erforderlich.
* Folgende Massnahmen betr. Haustechnik-Anlagen sind beitragsberechtigt
Sichern Sie für Ihre Kunden auch künftig die Förderbeiträge – und hängen Sie Ihre Mitbewerber ab!
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
Maya Stalder
Dipl. HS Ing. FH
CAS Bauphysik
CAS Energieberatung
MAS Nachhaltiges Bauen
GEAK®-Expertin