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Reglement Vermittlungsprämie

Du vermittelst uns ein neues Teammitglied. Unsere Gegenleistung: CHF 10‘000.00 Franken!
Die ibe ag ist innovativ.

Wir freuen uns auf jede Bewerbung aus deinem Netzwerk und danken Dir für dein Engagement!

Die wichtigsten Teilnahmebedingungen:

  • Die Bewerbung bezieht sich auf eine auf der Website www.ibe.ch ausgeschriebenen Stellen
  • Die Empfehlung muss mit Angabe deines Namens im Bewerbungsschreiben vermerkt sein und du informierst uns vorab per Eingabemaske.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingabe der Daten in der Eingabemaske bei uns eintreffen.
  • Die Prämienauszahlung von CHF 10‘000.00 erfolgt nach erfolgreicher Probezeit bzw. 4 Monate nach Eintritt in die IBE Institut Bau und Energie AG. Vor Ablauf der Probezeit bzw. vor den 4 Monaten nach Arbeitsbeginn in ungekündigter Anstellung besteht kein Anspruch auf Prämienauszahlung.
  • Bei erfolgreicher Besetzung der Stelle (dank deiner Empfehlung) werden wir dich mittels E-Mail kontaktieren. Aus Datenschutzgründen erfolgt keine Rückmeldung falls die von dir empfohlene Person nicht angestellt wird.
  • Mitarbeiter der IBE Institut Bau und Energie AG, welche sich auf Stufe Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat befinden sowie in der Funktion als Vorgesetzte mit Entscheidungsmacht der entsprechenden Stelle, können keinen Anspruch auf die Vermittlungsprämie stellen.
  • Die ibe ag kann das Angebot der Vermittlungsprämie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Bereits erfolgte Eingaben und daraus gemäss den Bedingungen entstehende Prämienvergütungen sind davon nicht betroffen.

Für zukünftige Mitarbeiter der folgenden Kategorien kann kein Anspruch auf Prämienzahlung geltend gemacht werden:

  • Bei Auflösung des Arbeitsvertrages während der Probezeit bzw. den ersten vier Monaten unabhängig davon, ob der Arbeitnehmende oder der Arbeitgebende das Vertragsverhältnis auflöst
  • Für befristete Anstellungsverhältnisse (unter anderem: Lernende, Trainees, Praktikanten, Studentenjobs und temporäre Mitarbeitende)
  • Für Anstellungen im Stundenlohn

Dieses Reglement ist gültig ab: 1. August 2023